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§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden über die Lieferung von Waren sowie über von uns erbrachte Dienst- oder Werkleistungen. Nachfolgend werden Waren und Leistungen gemeinsam als „Ware“ bezeichnet. 

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 

(3) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt und den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. 

(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. 

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsabschluss, Lieferzeiten

(1) Die Darstellung der Waren in Katalogen, Preislisten, im Online-Shop oder in sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

(2) Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahmeerklärung (z. B. Auftragsbestätigung) oder durch Lieferung der Ware zustande.

(3) Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar.

(4) Wir sind berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere nach Prüfung der Bonität des Kunden.

(5) Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Sofern wir eine verbindliche Lieferfrist aus Gründen nicht einhalten können, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, unverschuldete Nichtbelieferung durch Vorlieferanten), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(7) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert; eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich erstattet.


§ 3 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

(4) Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und für uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, vermischt oder verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(5) Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

(6) Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

(7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern wir dies nicht ausdrücklich erklären.


§ 4 Widerrufsrecht

(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen werden.


§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Versand- und Verpackungskosten.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei vollständiger Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum sind wir berechtigt, einen vereinbarten Skontoabzug zu gewähren.

(4) Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Während des Verzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig.

(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

(7) Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen oder von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen.


§ 6 Gefahrübergang, Versand

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (EXW).

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versandkosten übernehmen oder den Versand organisieren.

(3) Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.


§ 7 Gewährleistung

(1) Für Mängel der Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Voraussetzung für Mängelansprüche des Kunden ist, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(5) Die Gewährleistungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 8 Haftung

(1) Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


§ 9 Verjährung

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(2) Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 10 Abtretung

(1) Wir sind berechtigt, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten.

(2) Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen gegen uns nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt.


§ 11 Schriftform

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung unser Geschäftssitz.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.